|
Küchenordnung
1. Die Küche ist kein Aufenthaltsraum 2. In der Küche gilt absolutes Rauchverbot 3. Benutztes Besteck, Teller etc. sind nicht in der Spüle abzulegen, sondern vorzureinigen und in
die Spülmaschine einzuräumen. 4. Die Benutzung der Küche und aller weiteren
Einrichtungsgegenstände sind vor dem Gebrauch für Feierlichkeiten mit dem
Getränkewart abzusprechen. 5. Für private Feiern dürfen die feuerwehreigenen Getränke nicht
genutzt werden, es sei denn, nach Absprache mit dem Getränkewart und
unverzüglicher Ersatzbeschaffung. 6. Die Küche ist nach Benutzung für Feierlichkeiten, sowohl für
die Feuerwehr als auch für Privat, umgehend
zu reinigen. 7. Lebensmittelreste sind im Kühlschrank des Hausanschlussraumes
zu lagern und schnellstmöglich aufzubrauchen. 8. Alle benutzte und gereinigte Küchenutensilien sind in die
Schränke und Schubladen zu räumen, aus denen sie entnommen wurden. 9. Verunreinigungen der Küchenzeile oder des Bodens durch Kaffee,
Cola etc. sind unverzüglich zu beseitigen. 10. Die
Mitnahme von Getränken nach Hause ist verboten. (In Ausnahmefällen mit dem Getränkewart
absprechen) 11. Leergut ist in die dafür bereitstehenden
Kästen abzustellen. Alle anderen Räumlichkeiten, z.B. Halle, Werkstatt etc.
sind keine Aufbewahrungsmöglichkeiten für das Leergut. 12. Der Lagerraum für die Getränke ist stets
verschlossen zu halten. Grobe Zuwiderhandlungen gegen diese Küchenordnung werden durch die Löschzugführung geahndet. |
|